Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Bonusprogramm der Reima Europe OY
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Reima Oy (nachfolgend „Reima“), gelten für die Teilnahme an dem Bonusprogramm des Anbieters durch einen Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Diese Bedingungen gelten für die vertragliche Nutzung der Bonuskarte zwischen Kunden und Reima Europe Oy (im Folgenden "Reima"). Der Kunde nimmt die Bonuskarte in Anspruch, indem er die vorliegenden Bedingungen akzeptiert. Zusätzlich zu diesen Bedingungen gelten zwischen dem Kunden und Reima die Bedingungen der Reima App und alle anderen Bedingungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen von Reima, wie z.B. die Bedingungen des Onlineshops (https://www.reima.com/ch/agbs).
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und anderen Bedingungen gelten in erster Linie die hier festgelegten Bedingungen für die Bonuskarte. Die Nutzung der Bonuskarte kann auch die Annahme und Einhaltung anderer spezifischer Bedingungen durch den Kunden erfordern.
2. Anmeldung und Nutzung der Bonuskarte
2.1 Die Teilnahme an dem Bonusprogramm bedarf keiner gesonderten Anmeldung. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kunde sich der kostenlosen Reima Friends Community anmeldet. Die Aktivierung der Bonuskarte kann nur in der Reima App erfolgen und erfordert ein Einloggen. Reima behält sich das Recht vor, die Aktivierung und Nutzung der Bonuskarte zu akzeptieren oder nicht zu akzeptieren.
2.2 Jede natürliche Person über 18 Jahre kann die Bonuskarte nutzen. Die Nutzung der Bonuskarte ist kostenlos und bis auf weiteres gültig. Mit der Aktivierung der Bonuskarte gibt der Kunde das Einverständnis zur Verarbeitung personenbezogenen Daten, wie in Abschnitt 5 unten beschrieben.
2.3 Die im Rahmen der Registrierung abgefragten Daten sind vom Kunden vollständig und korrekt anzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, diese Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Die übermittelten Daten werden von Reima grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Sollten sich Kontaktdaten später ändern, muss Reima über diese Änderung informiert werden. Die Vorteile der Bonuskarte können nur dann in vollem Umfang genutzt, wenn Reima über aktuelle Informationen verfügt.
2.4 Jeder Kunde darf nur ein Kundenkonto für sich selbst einrichten. Seine Berechtigung zur Teilnahme an dem Bonusprogramm gilt nur für ihn persönlich und ist nicht übertragbar. Dies gilt auch für vom Kunden gesammelte Stempel. Wenn der Verdacht besteht, dass die Bonuskarte missbraucht wird, benachrichtige bitte sofort Reima. Reima haftet nicht für Handlungen Dritter im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Verwendung der Bonuskarte, wie z.B. die mögliche Nutzung von Vorteilen.
3. Welche Prämien bietet die Bonuskarte?
3.1 Für je CHF sechzig (60), die bei einem einzigen Einkauf ausgegeben werden, erhält der Kunde einen Stempel. Sobald sechs (6) Stempel gesammelt wurden, hat der Kunde Anspruch auf einen fünfundzwanzig (25) Prozent Rabattgutschein, den man bei einem Einkauf im Reima Onlineshop oder in der Reima App einlösen kann.
Alle sechs Stempel müssen innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten Stempel vollständig gesammelt werden, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Stempel sowie der Gutschein und das Sammeln der Stempel beginnt erneut. Der Rabattgutschein ist nach Erhalt drei Monate gültig und gilt ausschliesslich für Produkte zum regulären Preis.
3.2 Die Bonuskarte ist vollständig digital. Um die Vorteile zu erhalten, muss der Kunde die digitale Bonuskarte in der Reima App aktivieren und seine Identität verifizieren, indem er sich im Onlineshop oder in der Reima App anmeldet. Die E-Mail-Adresse des Kunden wird zur Identifizierung des Benutzers verwendet und die Stempel können nicht auf ein anderes Profil übertragen werden, das mit einer neuen E-Mail-Adresse erstellt wurde. Beim Einloggen in den Onlineshop ist neben der E-Mail-Adresse ein Passwort erforderlich. Der Kunde ist für die im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Onlineshop getätigten Transaktionen verantwortlich. Reima ist nicht verpflichtet, einen Einkauf, der ohne Überprüfung der Benutzeridentität oder ohne Anmeldung als Kunde im Onlineshop getätigt wurde, nachträglich zu stempeln.
3.3 Bei Rückabwicklung des Einkaufs (z. B. aufgrund von Widerruf, Rückgabe, Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt etc.) werden für den betreffenden Einkauf keine Stempel gutgeschrieben. Sofern für den betreffenden Vertrag bereits Stempel gutgeschrieben wurden, wird die entsprechende Stempelgutschrift nachträglich in der digitalen Bonuskarte des Kunden abgezogen. Darüber hinaus behält sich Reima das Recht vor, andere Produkte zu benennen, bei deren Kauf keine Stempel ausgegeben werden.
3.4 Die mit den Stempeln erworbene Rabattgutschrift kann zum Zeitpunkt des Kaufs durch Eingabe des Gutscheincodes an der Kasse der Reima App oder des Onlineshops eingelöst werden. Die Rabattgutschrift kann nur vor Abschluss eines Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung mit einem bereits abgeschlossenen Einkauf ist nicht möglich. Die mit den Stempeln gesammelte Rabattgutschrift kann nicht ausgezahlt noch verzinst werden und unbenutzte Gutscheine werden nach Ablauf der Geltungsfrist nicht erstattet. Die angesammelte Prämie ist immer persönlich. Die gesammelten Stempel in der Reima App sind jederzeit über das Konto einsehbar.
3.5 Reima behält sich vor, sein Bonusprogramm vorübergehend auszusetzen oder die Modalitäten hierfür zu ändern, wenn andere Vergünstigungen oder Rabatte gewährt oder wenn Waren im Rahmen von Sonderaktionen oder Sonderveranstaltungen angeboten werden. Reima behält sich zudem das Recht vor, die Prämien oder die Logik des Sammelns von Stempeln und Prämien mit vorheriger Ankündigung zu ändern.
4. Verarbeitung von persönlichen Daten
Reima verarbeitet die persönlichen Daten der Kunden in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Datenschutzgesetzgebung. Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechte des Kunden findet man unter https://www.reima.com/ch/datenschutzerklarung.
5. Kündigung des Kundenkontos / Reima Friends Community sowie der Nutzung der Bonuskarte
5.1 Der Nutzungsvertrag und somit auch der Vertrag zur Teilnahme an dem Bonusprogramm, wird unbefristet geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Kündigt der Kunde sein Kundenkonto mit sofortiger Wirkung, verfallen die vom Kunden gesammelten Stempel, ohne dass Reima hierfür eine Entschädigung leisten muss.
5.2 Die Bonuskarte kann in den Einstellungen der Reima App deaktiviert werden. In diesem Fall werden alle bis dahin gesammelten Stempel und Prämien gelöscht und es werden keine neuen mehr vergeben. Die Bonuskarte kann jederzeit wieder aktiviert werden und es kann mit dem Sammeln neuer Stempel und Prämien begonnen werden. Darüber hinaus kann ein Kunde die Löschung seines Reima Kontos beantragen, indem er sich an den Kundenservice wendet. Die Kündigung kann ausschliesslich schriftlich, per E-Mail an kundenservice.ch@reima.com erfolgen.
5.3 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
5.4 Reima kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten kündigen. Wird der Vertrag durch Reima gekündigt, erhält der Kunde nach Massgabe der vorstehenden Bestimmungen Gelegenheit, seine gesammelten Stempel bis zur Beendigung des Nutzungsvertrages einzulösen, es sei denn, der Kunde hat schuldhaft zu einer Kündigung aus wichtigem Grund Anlass gegeben. Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung der Bonuskarte durch den Kunden oder eines sonstigen Verstosses gegen diese Bedingungen oder gegen besondere Bedingungen, die sich auf bestimmte Leistungen oder Inhalte beziehen, ist Reima berechtigt, die Bonuskarte mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung zu kündigen; in diesem Fall werden auch alle aufgelaufenen Stempel und Prämien sofort gelöscht.
6. Änderung der Bedingungen des digitalen Bonuskarten Programms
6.1 Reima behält sich das Recht vor, den Inhalt und die Bedingungen der Bonuskarten Programms und den Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. zu ändern. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform bekannt gegeben. Die Mitteilung gilt als ordnungsgemäss erfolgt, wenn sie an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet wurde oder wenn sie in der Reima App oder im Onlineshop verfügbar ist. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Mitteilung spätestens bis zum Ablauf der Frist erhalten hat. Die Mitteilung gilt dem Kunden spätestens am Tag nach dem Versand der Mitteilung im Falle einer Mitteilung an die vom Kunden zuletzt angegebene E-Mail-Adresse und spätestens am siebten Tag nach der Veröffentlichung der Mitteilung im Falle einer Mitteilung auf der Homepage als zugegangen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die Änderungen als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort.
6.2 Reima behält sich darüber hinaus vor, den Inhalt seines Bonusprogramms und/oder diese Nutzungsbedingungen zu ändern,
soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
6.3 Das Kündigungsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
Vantaa, 13. Mai 2024